Königstraße 24
D-24837 Schleswig
Tel. 04621 485605
Email: info@global-golf.de
Mo. - Fr. 10.00–18.00
Sa. von 09.30–13.00 Uhr.
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Sa. von 09.30–13.00 Uhr.
Immer wieder werden Teile oder sogar die gesamte Golfausrüstung entwendet. Die häufigsten Diebstähle sind:
Doch auch ein Brand in der Caddy-Halle kann zum Totalverlust führen.
In jedem Fall ist der Verlust der Golfausrüstung äußerst ärgerlich. Insbesondere, weil Deine Hausratversicherung in so einem Fall mit größter Wahrscheinlichkeit für den Schaden nicht aufkommen wird!
Bei einem Diebstahl leistet Deine Hausratversicherung nur, wenn zum Zwecke des Diebstahls eingebrochen wurde. Dafür ist erforderlich, dass ein Hindernis mit einem gewissen Kraftaufwand überwunden wurde. Die Caddyhallen stehen im Allgemeinen aber offen, so dass der Dieb keinen Einbruch durchführen muss, um an die Golfausrüstungen zu gelangen. Er muss sich nur die beste aussuchen und wieder verschwinden.
Aber selbst, wenn die Caddy-Halle abgeschlossen ist und per Code-Karte gesichert ist, gibt es starke Einschränkungen des Versicherungsschutzes über die Hausratversicherung. Kommen Gegenstände abhanden, die außerhalb der eigenen Wohnung gelagert werden, gibt es zwei Ausschlüsse, die greifen können:
Zum einen die zeitliche Beschränkung der Außenversicherung. Die Hausratversicherung wird also nur bis zu einem Zeitraum von beispielsweise drei oder sechs Monaten leisten. Wenn die Golfausrüstung das ganze Jahr über im Club steht, ist dies bereits ein Ablehnungsgrund.
Letztlich kann aber auch ein Leistungsausschluss generell für Sportgeräte bestehen. Dann wäre es vollkommen egal, wie lange man die Ausrüstung im Club lagert, der Versicherer würde grundsätzlich nicht für Sportgeräte leisten.
Versicherungsschutz über den Golfclub besteht meist nicht. Als Versicherungsmakler habe ich schon häufig Angebote für Golfclubs eingeholt. Die Versicherbarkeit von Caddy-Hallen ist nur sehr selten gegeben. Versicherer bieten den Clubs nur unter sehr strengen Voraussetzungen diese Tarife an, so dass Du davon ausgehen kannst, dass der Club an dieser Stelle nicht aufkommen wird. Dazu dürfte im Regelfall der Mietvertrag für die Caddy-Schränke eine entsprechende Haftungsbeschränkung vorsehen.
Solltest du das Glück haben über eine Hausratversicherung zu verfügen, die auch den einfachen Diebstahl mit versichert (meist über die Klausel „Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat“) so kann zumindest bis zu einem gewissen Grad Ersatz erlangt werden.
Hier ist es wichtig, die Höhe der Selbstbeteiligung sowie die Deckungssumme zu überprüfen. Bei einem gefitteten Golfschlägersatz oder einem Elektro-Trolley, bleibt man oftmals auf einem großen Teil des Schadens sitzen.
Im Regelfall hilft nur der Abschluss einer originären Versicherung für die Golfausrüstung. Diese greift dann, wenn die Hausratversicherung nicht mehr leistet. Bei einfachem Abhandenkommen, bei Beschädigungen oder bei Zerstörung.
Auch auf der Golfreise muss die Ausrüstung gut geschützt sein. Nichts ist ärgerlicher, als wenn der Golfreise-Traum in einem Golfausrüstungs-Alptraum endet! Deshalb ist darauf zu achten, dass der angebotene Versicherungsschutz ohne Einschränkung weltweit gilt, so dass du beruhigt mit der eigenen Ausrüstung auf Reisen gehen kannst.
Die GOLFassec Golfversicherung richtet sich an Golfer mit hochwertiger und vor allem neuwertiger Golfausrüstung.
Was ist versichert?
Versichert ist die gesamte Golfausrüstung inkl. des Zubehörs (wie z.B. Entfernungsmesser, Trolleys, E-Trolleys, Handtücher, Kleidung, Bälle etc.). Der Versicherungsschutz gilt dabei sowohl im Club, als auch im Urlaub. Anders als die meisten Reiseversicherungen oder Golfversicherungen sind Transportschäden unproblematisch mit versichert.
Außerdem werden die Kosten für die übliche Clubhaus-Runde nach einem Hole-In-One in einem offiziellen Turnier übernommen!
Wo und bis zu welcher Summe?
Die kleinstmögliche Versicherungssumme für die Ausrüstung sind 5.000 EUR Neuwertentschädigung. Bei einem Hole-In-One in einem Turnier werden – je nach Tarif – Kosten von 500 bis 1.500 Euro übernommen.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Nein.
Muss für jedes Familienmitglied aus dem gleichen Haushalt eine Versicherung abgeschlossen werden?
Nein. Es ist pro Haushalt nur eine Versicherung erforderlich.
In welchen Fällen greift der Versicherungsschutz?
Immer, da es sich um eine Allgefahrendeckung handelt! Um das Prinzip der Allgefahrendeckung zu verstehen, muss man wissen, dass Versicherungen normalerweise dann leisten, wenn ein Schaden durch eine versicherte Gefahr eingetreten ist. Lautet die Gefahr z.B. Einbruchdiebstahl, dann muss etwas weggenommen worden sein und dazu muss etwas aufgebrochen worden sein. Ist nichts aufgebrochen worden, liegt nur eine »einfacher Diebstahl« vor und dieser ist nicht versichert in der Gefahr „Einbruch“-Diebstahl.
Bei einer Allgefahrendeckung kommt es auf solche Feinheiten nicht an: »zerstört, beschädigt, verloren gegangen«. Völlig unabhängig davon aus welchem Grund.
Was kostet die spezielle Versicherung der Golfausrüstung?
Die Kosten sind abhängig von der gewählten Versicherungssumme und starten bei 120 Euro pro Jahr.