Versicherung der Golfausrüstung

Golfausrüstung Versicherung

Ver­si­che­rung der Golf­aus­rüs­tung gegen Dieb­stahl und Beschädigung

Mit der GOLFassec Golfversicherung ist Ihre Golfausrüstung optimal geschützt.

Ersetzt werden Schäden der gesamten Golfausrüstung bei Verlust, Zerstörung und Beschädigung.

  • Sie haben eine Rei­se gebucht und die Golf­aus­rüs­tung
    kommt ver­spä­tet oder gar nicht an.
  • Ihr Miet­wa­gen wird auf­ge­bro­chen und die
    Golf­aus­rüs­tung gestohlen.
  • Ihr Schlä­ger­schaft bricht beim Schlag ab.
  • Beim Tur­nier gelingt Ihnen der Schlag Ihres
    Lebens: ein Hole-in-One. Herz­li­chen Glück­wunsch, wir über­neh­men die Geträn­ke im Club­haus bis 10% der Ver­si­che­rungs­sum­me max. 1.500 €.

Keine Sorge, Sie sind versichert!

Diebstahl des Golfbags – Hausratsversicherung meist nicht ausreichend

Immer wie­der wer­den Tei­le oder sogar die gesam­te Golf­aus­rüs­tung ent­wen­det. Die häu­figs­ten Dieb­stäh­le sind:

  • Dieb­stahl des gesam­ten Golf­bags samt Trol­ley vor dem Clubhaus
  • Dieb­stahl der Aus­rüs­tung in der Caddy-Halle
  • Ent­wen­dung des Golf-Lasers oder ande­rer teu­rer Aus­rüs­tungs­ge­gen­stän­de aus dem Golf­bag
  • Ein­bruch in das KFZ und Ent­wen­dung der Golftasche

Doch auch ein Brand in der Cad­dy-Hal­le kann zum Total­ver­lust führen.

Warum der Schaden nicht über die Hausratversicherung abgedeckt ist

In jedem Fall ist der Ver­lust der Golf­aus­rüs­tung äußerst ärger­lich. Ins­be­son­de­re, weil Dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung in so einem Fall mit größ­ter Wahr­schein­lich­keit für den Scha­den nicht auf­kom­men wird!

Bei einem Dieb­stahl leis­tet Dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung nur, wenn zum Zwe­cke des Dieb­stahls ein­ge­bro­chen wur­de. Dafür ist erfor­der­lich, dass ein Hin­der­nis mit einem gewis­sen Kraft­auf­wand über­wun­den wur­de. Die Cad­dy­hal­len ste­hen im All­ge­mei­nen aber offen, so dass der Dieb kei­nen Ein­bruch durch­füh­ren muss, um an die Golf­aus­rüs­tun­gen zu gelan­gen. Er muss sich nur die bes­te aus­su­chen und wie­der verschwinden.

Kleingedrucktes checken!

Aber selbst, wenn die Cad­dy-Hal­le abge­schlos­sen ist und per Code-Kar­te gesi­chert ist, gibt es star­ke Ein­schrän­kun­gen des Ver­si­che­rungs­schut­zes über die Haus­rat­ver­si­che­rung. Kom­men Gegen­stän­de abhan­den, die außer­halb der eige­nen Woh­nung gela­gert wer­den, gibt es zwei Aus­schlüs­se, die grei­fen können:

Zum einen die zeit­li­che Beschrän­kung der Außen­ver­si­che­rung. Die Haus­rat­ver­si­che­rung wird also nur bis zu einem Zeit­raum von bei­spiels­wei­se drei oder sechs Mona­ten leis­ten. Wenn die Golf­aus­rüs­tung das gan­ze Jahr über im Club steht, ist dies bereits ein Ablehnungsgrund.

Letzt­lich kann aber auch ein Leis­tungs­aus­schluss gene­rell für Sport­ge­rä­te bestehen. Dann wäre es voll­kom­men egal, wie lan­ge man die Aus­rüs­tung im Club lagert, der Ver­si­che­rer wür­de grund­sätz­lich nicht für Sport­ge­rä­te leisten.

Versicherungsschutz über den Golfclub?

Ver­si­che­rungs­schutz über den Golf­club besteht meist nicht. Als Ver­si­che­rungs­mak­ler habe ich schon häu­fig Ange­bo­te für Golf­clubs ein­ge­holt. Die Ver­si­cher­bar­keit von Cad­dy-Hal­len ist nur sehr sel­ten gege­ben. Ver­si­che­rer bie­ten den Clubs nur unter sehr stren­gen Vor­aus­set­zun­gen die­se Tari­fe an, so dass Du davon aus­ge­hen kannst, dass der Club an die­ser Stel­le nicht auf­kom­men wird. Dazu dürf­te im Regel­fall der Miet­ver­trag für die Cad­dy-Schrän­ke eine ent­spre­chen­de Haf­tungs­be­schrän­kung vorsehen.

Versicherung der Golfausrüstung gegen Diebstahl und Beschädigung

Soll­test du das Glück haben über eine Haus­rat­ver­si­che­rung zu ver­fü­gen, die auch den ein­fa­chen Dieb­stahl mit ver­si­chert (meist über die Klau­sel „Opfer einer poli­zei­lich ange­zeig­ten Straf­tat“) so kann zumin­dest bis zu einem gewis­sen Grad Ersatz erlangt werden.

Hier ist es wich­tig, die Höhe der Selbst­be­tei­li­gung sowie die Deckungs­sum­me zu über­prü­fen. Bei einem gefit­te­ten Golf­schlä­ger­satz oder einem Elek­tro-Trol­ley, bleibt man oft­mals auf einem gro­ßen Teil des Scha­dens sitzen.

Im Regel­fall hilft nur der Abschluss einer ori­gi­nä­ren Ver­si­che­rung für die Golf­aus­rüs­tung. Die­se greift dann, wenn die Haus­rat­ver­si­che­rung nicht mehr leis­tet. Bei ein­fa­chem Abhan­den­kom­men, bei Beschä­di­gun­gen oder bei Zerstörung.

Und auf Reisen?

Auch auf der Golf­rei­se muss die Aus­rüs­tung gut geschützt sein. Nichts ist ärger­li­cher, als wenn der Golf­rei­se-Traum in einem Golf­aus­rüs­tungs-Alp­traum endet! Des­halb ist dar­auf zu ach­ten, dass der ange­bo­te­ne Ver­si­che­rungs­schutz ohne Ein­schrän­kung welt­weit gilt, so dass du beru­higt mit der eige­nen Aus­rüs­tung auf Rei­sen gehen kannst.

Jetzt die Golfausrüstung versichern

Die GOLFas­sec Golf­ver­si­che­rung rich­tet sich an Gol­fer mit hoch­wer­ti­ger und vor allem neu­wer­ti­ger Golfausrüstung.

Was ist versichert?

Ver­si­chert ist die gesam­te Golf­aus­rüs­tung inkl. des Zube­hörs (wie z.B. Ent­fer­nungs­mes­ser, Trol­leys, E‑Trolleys, Hand­tü­cher, Klei­dung, Bäl­le etc.). Der Ver­si­che­rungs­schutz gilt dabei sowohl im Club, als auch im Urlaub. Anders als die meis­ten Rei­se­ver­si­che­run­gen oder Golf­ver­si­che­run­gen sind Trans­port­schä­den unpro­ble­ma­tisch mit versichert.

Außer­dem wer­den die Kos­ten für die übli­che Club­haus-Run­de nach einem Hole-In-One in einem offi­zi­el­len Tur­nier übernommen!

Wo und bis zu wel­cher Summe?

Die kleinst­mög­li­che Ver­si­che­rungs­sum­me für die Aus­rüs­tung sind 5.000 EUR Neu­wert­ent­schä­di­gung. Bei einem Hole-In-One in einem Tur­nier wer­den – je nach Tarif – Kos­ten von 500 bis 1.500 Euro übernommen.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Nein.

Muss für jedes Fami­li­en­mit­glied aus dem glei­chen Haus­halt eine Ver­si­che­rung abge­schlos­sen werden?

Nein. Es ist pro Haus­halt nur eine Ver­si­che­rung erforderlich.

In wel­chen Fäl­len greift der Versicherungsschutz?

Immer, da es sich um eine All­ge­fah­ren­de­ckung han­delt! Um das Prin­zip der All­ge­fah­ren­de­ckung zu ver­ste­hen, muss man wis­sen, dass Ver­si­che­run­gen nor­ma­ler­wei­se dann leis­ten, wenn ein Scha­den durch eine ver­si­cher­te Gefahr ein­ge­tre­ten ist. Lau­tet die Gefahr z.B. Ein­bruch­dieb­stahl, dann muss etwas weg­ge­nom­men wor­den sein und dazu muss etwas auf­ge­bro­chen wor­den sein. Ist nichts auf­ge­bro­chen wor­den, liegt nur eine »ein­fa­cher Dieb­stahl« vor und die­ser ist nicht ver­si­chert in der Gefahr „Einbruch“-Diebstahl.
Bei einer All­ge­fah­ren­de­ckung kommt es auf sol­che Fein­hei­ten nicht an: »zer­stört, beschä­digt, ver­lo­ren gegan­gen«. Völ­lig unab­hän­gig davon aus wel­chem Grund.

Was kos­tet die spe­zi­el­le Ver­si­che­rung der Golfausrüstung?

Die Kos­ten sind abhän­gig von der gewähl­ten Ver­si­che­rungs­sum­me und star­ten bei 120 Euro pro Jahr.

Kli­cken Sie auf den But­ton um mehr Infor­ma­tio­nen zu den Golf­ver­si­che­run­gen von GOLFas­sec zu bekommen.
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Kostenfreie Stornierung Ihrer Reise bis 14 Tage vor Abreise* möglich. Gerne informieren wir Sie dazu persönlich.

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